INFO - HONORARSÄTZE
Gebührenordnung
Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen in der PKV keine amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das Auferlegen möchte. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer). Die meisten Praxen richten sich nach den lokalen Honorarpreisen.
Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Ihre Behandlung wird von Ihrer Privatkasse in der Regel im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes übernommen,
je nach Tarif und Kasse jedoch teilweise nicht in vollem Umfang. Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.
Lokale, angemessene Preise
Wir liegen mit unseren Preisen im ortsüblichen Rahmen ( München 90 € - 180€ pro Behandlungseinheit), selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind.
Bitte beachten Sie, dass die Honorarsätze /- preise als vereinbart gelten und auch dann gültig sind, wenn eine komplette Erstattung durch die Kasse nicht gewährleistet ist bzw. erfolgt.
Beihilfefähige Höchstsätze
Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge für Beamte. Bei beihilfefähigen Patienten orientieren wir uns an den beihilfefähigen Höchstsätzen (Bayern).
z.B.
KG - 25,70 €
MT - 29,70€
KMT -18,20€
Lymphdrainage( groß) - 38,50€
Elektro - 8,20€
Fango -15,60 €
Terminabsage
Bitte beachten Sie, dass Termine die nicht 24- Stunden im Voraus abgesagt werden bzw. versäumt wurden, voll berechnet werden.